by
ebro-tour
Werden Sie Trendsetter, Cool & Hip auf den neuesten - Segway - die Natur erbleben
Werden Sie Trendsetter, Cool & Hip auf den neuesten - Segway - die Natur erbleben
Bei uns buchen Sie geführte Touren mit dem - Segway - in und um die Region
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ebro-tour, Segway Touren und Events
Stand 15. Mai 2015
Präambel
“ebro-tour“ (im folgendem Veranstalter genannt) führt Rundfahrten auf dem
Segway durch, veranstaltet Events und Promotion-Aktionen.
Hinzu kommt der Verkauf entsprechender Produkte.
1. Fahrten mit dem Segway
1.1 Teilnahmebedingungen
Gäste, die an Veranstaltungen mit dem Segway Elektroroller teilnehmen,
müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen,
als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen
Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution
eine Mitfahrt erlauben und den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Im Zweifel können alle Details hierzu im Vorfeld mit dem Veranstalters
besprochen werden.
Erfüllt ein Gast die Teilnahmebedingungen nicht, besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung des Tour Preises, wenn die Stornierungsfrist bereits eingetreten ist.
Tickets sind übertragbar. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen:
a) Gesetzliche Regelungen
Zur Benutzung eines Segways auf öffentlichen Verkehrsflächen in Deutschland
ist mindestens eine gültige Mofa-Fahrerlaubnis (oder auch ein gültiger
PKW-Führerschein) erforderlich. Die Fahrgäste müssen daher einen gültigen
Führerschein und Personalausweis auf der Fahrt mit sich führen und diesen
bei Fahrtantritt vorlegen. Ohne Führerschein ist die Teilnahme nicht möglich.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Während der Fahrten gilt die
Straßenverkehrsordnung. Der Teilnehmer ist für die Folgen etwaiger von ihm
begangener Verkehrsverstöße und Straftaten verantwortlich und haftet für alle
daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Er ist verpflichtet, den Veranstalter
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen ihn im Zusammenhang
mit dem Gebrauch des Fahrzeugs erheben.
b) Technische und gesundheitliche Voraussetzungen
Alle Teilnehmer müssen am Straßenverkehr teilnehmen können
(Seh- und Hörfähigkeit) und müssen in der Lage sein, ohne Probleme über einen
längeren Zeitraum ohne fremde Hilfe zu stehen und Stufen zu steigen.
Teilnehmer, die an chronischen oder schweren Krankheiten leiden
(z. B. Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Rücken- oder
Knieprobleme, Diabetes, Parkinson und Multipler Sklerose im fortgeschrittenen
Stadium) müssen sich vor Tour beginn mit der Tour Leitung wegen möglicher
Risiken und einem damit verbundenen eventuellen Tour Ausschluss absprechen.
Schwangere sind von der Teilnahme generell ausgeschlossen.
Aus technischen Gründen muss das Körpergewicht der Fahrgäste
mindestens 45 kg betragen und darf 115 kg nicht überschreiten.
Es besteht eine Helmpflicht auf der Tour. Helme werden allen Teilnehmern
kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können auch eigene Fahrradhelme
getragen werden.
c) Regelungen vor und während der Fahrt
Fußgänger und Fahrradfahrer haben uneingeschränkt Vorrang vor den Segways.
Den Anweisungen des Standpersonals und des Tour Guides ist stets Folge zu leisten.
Der Veranstalter hat zu jedem Zeitpunkt die unanfechtbare Entscheidungsgewalt,
Teilnehmer von der Tour auszuschließen, die durch gefährliche Fahrweise oder
besondere Ungeschicklichkeit auffallen, die die Sicherheits-Anweisungen der
Tour Leitung nicht beachten oder sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte sowie
Sachen in jeglicher Art gefährden. Teilnehmer, die alkoholisiert sind oder unter
dem Einfluss von Drogen stehen, dürfen nicht an der Tour teilnehmen.
Der Genuss von Alkohol ist während der gesamten Veranstaltung
(auch bei eventuellen Zwischenstopps o.ä.) strengstens untersagt. Ebenso herrscht
striktes Rauchverbot während der gesamten Veranstaltung (bis auf Pausen).
Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräte
während der Fahrt ist untersagt. Das überholen anderer Segways oder das
Ausscheren/Verlassen der Gruppe ist ebenso untersagt.
Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Tour Ausschluss. Im Falle eines Tour
Ausschlusses entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Tour Preises.
Die Teilnehmer verpflichten sich, an der zu Beginn stattfindenden Fahreinweisung
teilzunehmen, auch wenn bereits Kenntnisse in Bezug auf Segway-Fahren
vorhanden sind. Eine Mitfahrt ohne Einweisung ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer
nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil (siehe hierzu auch Punkt 1.8).
1.2 Wetterbedingungen
Die Touren und Veranstaltungen finden auch bei schlechtem Wetter statt.
Lediglich aufgrund starken, andauernden Regens, Gewitter, Sturm, Eis, Schnee
oder zu niedriger Temperatur finden die Rundfahrten nicht statt. Bei schlechter
Witterung oder unbefahrbaren Streckenabschnitten entscheidet die Tour Leitung
aus Sicherheitsgründen selbständig über einen alternativen Tour verlauf, der
eventuell kürzer sein kann als im regulären Tour Programm beschrieben.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Tour Preises, auch teilweise,
besteht hierdurch jedoch nicht.
1.3 Ausrüstung
Wir empfehlen folgende Ausrüstung für die Tour: Bequeme Schuhe
(keine hohen Absätze), Wind- und wetterfeste Jacke, Sonnenbrille und
Sonnenschutz. Bei Kälte: zusätzlicher Pullover, Skiunterwäsche, Mütze,
Handschuhe und Schal. Alle persönlichen Dinge, die der Teilnehmer mitbringt,
muss er auch auf die Tour mitnehmen können. Zusätzliches Gepäck sollte in einen
eignen Rucksack passen, den der Tour Gast bequem während der Tour tragen
kann und der keine Einschränkung für das Fahren bedeutet.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für beschädigtes oder abhanden
gekommenes Eigentum.
1.4 Reservierung, Buchung, Nichterscheinen
Eine Buchung kann beim Veranstalter telefonisch, per Email und im Internet unter
www.ebro-tour.de erfolgen. Die Teilnahme an der Segway Tour ist nur nach
rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung der Tour gebühr vor Fahrtantritt möglich.
Die Tour gebühr muss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung bezahlt werden.
Buchungen, die 10 Tage oder weniger vor der Tour erfolgen, sind sofort zu bezahlen.
Erst mit der Bezahlung erhält die Reservierung ihre Gültigkeit.
Wurde die Tour nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt, so erlischt
das Recht auf Mitnahme auf der Tour. Für den Zahlungszeitpunkt ist der
Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters maßgeblich oder der Zeitpunkt
der Barzahlung bei Abholung des Tickets. Das gekaufte Ticket ist nur gültig für die
auf dem Ticket angegebene Startzeit und den Starttag.
Der Teilnehmer muss pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt an
dem Startort erscheinen. Teilnehmer die zu spät erscheinen, werden von der Tour
ausgeschlossen. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
1.5 Rabatte auf Tour Tickets (ausgenommen Gutscheine)
Rabatte werden in der Regel erst nach Tour antritt ausgezahlt, wenn der
Kunde/Fahrgast vor Ort den Nachweis für den Rabattgrund vorgelegt hat
(z. B. Rabattkarte, Coupon) und die Gültigkeit überprüft werden konnte.
Der Rabatt wird dann auf ein Konto des Kunden/ Fahrgastes überwiesen.
Pro Gast kann immer nur ein Rabatt angerechnet werden. Eine Kombination
mehrerer Rabatte ist nicht möglich. Ein Tausch von Rabatten gegen höhere
Rabattansprüche ist nicht möglich.
Rabattkarten, Coupons und Geschenkgutscheine, die beim Fahrtantritt Ihre
Gültigkeit verloren haben, können nicht angerechnet werden.
Für Geschenkgutscheine kann keinerlei Rabatt in Anspruch genommen werden.
1.6 Rücktritt, Umbuchung
a) Rücktritt
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich schriftlich bis 72 Stunden
(3 volle Tage zu je 24 Stunden) vor Tour beginn möglich. Für exklusive Touren und
geschlossene Gesellschaften ist der Rücktritt bis 7 Tage vor Tour beginn möglich.
Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten gesonderte
Stornierungsfristen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
In allen anderen Fällen gelten die unter Punkt 2.3 (bei: Veranstaltungen und Events)
genannten Stornierungsfristen und -gebühren.
Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann vom Veranstalter ein angemessener Ersatz
für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden.
Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen
pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der vom Veranstalter
verlangten Pauschale. Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem
Rücktritt des Teilnehmers in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor
Veranstaltungsbeginn erklärt wurde, vom vereinbarten Preis zu zahlen:
Bei Stornierung der Standard-Tickets bis 72 Stunden (3 volle Tage zu 24 Stunden)
vor Tour beginn erstatten wir den Gesamtpreis des Tickets.
Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Tour beginn betragen die
Stornierungskosten 100% des Gesamtpreises.
Für die Rückerstattung des Fahrpreises übermittelt der Kunde dem Veranstalter
rechtzeitig die entsprechenden Kontodaten. Wünscht der Kunde eine
Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland, so trägt der Kunde alle Gebühren und
Auslagen, die dafür entstehen.
b) Umbuchung
Umbuchungen können ohne Storno- oder Umbuchungsgebühren bei
Standard-Tickets ebenfalls bis 72 Stunden vor Tour beginn vorgenommen werden
und bei exklusiven/geschlossenen Touren bis 7 Tage vor Tour beginn.
Bei individuellen Touren, Events und anderen Veranstaltungen gelten die unter
Punkt 2 genannten oder die individuell vereinbarten Storno- und
Umbuchungsgebühren. Umbuchungen können nur bei entsprechender Verfügbarkeit
durchgeführt werden. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Umbuchung besteht
jedoch nicht.
1.7 Tour Absage, -Abbruch oder -Verkürzung
Die Tour kann aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt und schlechten
Wetters abgesagt, abgebrochen oder verkürzt werden.
Jeder Teilnehmer sollte bei Buchung eine Mobiltelefonnummer angeben, unter der
er in den Stunden vor Tour beginn erreichbar ist. So kann er über den Ausfall der
Tour rechtzeitig informiert werden. In Abstimmung mit dem Teilnehmer wird
versucht, nach Verfügbarkeit einen Ausweichtermin anzubieten.
Ein darüber hinaus geltender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers für die
Ausfallzeit der Tour besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer am Tag
der Veranstaltung erschien und nicht über den Ausfall der Tour informiert wurde
bzw. werden konnte. Im Zweifelsfall sollten Gäste rechtzeitig vor der Tour oder
dem Eventbeginn beim Veranstalter anfragen, ob Ihre Tour stattfindet.
Im Falle der Absage erhält der Teilnehmer einen Ersatzfahrschein für
einen anderen Tour Termin. Er hat darüber hinaus keinerlei
weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.
Im Fall des Abbruchs oder der Tour Verkürzung besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung oder einen Ersatzfahrschein. Es besteht kein Anspruch auf die Tour
Durchführung. Der Veranstalter hat das Recht, nach der ca. 30-minütigen Einweisung
aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann
(z. B. wegen unsicheren Fahrens). In diesem Fall erhält der Teilnehmer den halben
Fahrpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf
Schadenersatzleistungen.
Der Teilnehmer erklärt sich mit Fahrtantritt damit einverstanden, dass die Tour
aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Fehlverhalten anderer Tour Teilnehmer,
bei Nichtbeachtung der Personalanweisungen oder durch andere Umstände
abgebrochen werden kann. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmer auf
Rückgewährung des Fahrpreises oder weiterer Schadenersatzleistungen.
Wird vor oder während der Tour ohne Verschulden des Teilnehmers eine Reparatur
notwendig, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses
nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so erstattet der
Veranstalter dem betroffenen Fahrgast den bezahlten Tour Preis zurück.
Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit des
Segways/der Tour ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die anderen Tour Teilnehmer.
Falls Audio-Informationen auf der Tour angeboten werden stellen diese einen
kostenlosen Zusatzservice dar.
Beim Ausfall z. B. bedingt durch technische Probleme besteht kein Anspruch auf
Ersatzleistungen.
Die Tour kann einen anderen Streckenverlauf einnehmen, wenn die örtlichen
Gegebenheiten dies erfordern. Die Tour länge kann daher variieren.
Bei einem anderen Streckenverlauf besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
1.8 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme
an der Tour erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung durch den Veranstalter
(z. B. für verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sonstige Schäden, Verletzungen
oder Tod) ist ausgeschlossen. Vor Fahrtantritt muss daher jeder Teilnehmer einen
Haftungsausschluss unterschreiben, auf dem er den Haftungsverzicht
uneingeschränkt anerkennt. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Erklärung
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
– den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Firmen, Vereine und
Organisationen,
– deren Helfer und/oder Instrukteure,
– die Grundstückseigentümer (Privatpersonen, Firmen oder Liegenschaften), alle
angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter und sonstige beauftragte
Personen und Firmen,
– Behörden und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen,
– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen,
Firmen und Stellen, außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem
Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines Teilnehmer
verursachten Unfalls oder sonstigen Schadenereignisses die Vorbenannten in
Mithaftung nehmen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie selbst während der
Veranstaltung verursachen oder verschulden, z.B. an Personen, Privateigentum
(parkende Fahrzeuge, Zäune, etc.), öffentlichem Eigentum (Verkehrszeichen,
Poller/Leitplanken, Flurschäden, etc.), bei anderen Teilnehmern bzw. an deren
bzw. den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Segways direkt mit dem/den
Geschädigten abzurechnen (ggf. über Haftpflichtversicherung). Es ist Sache – im
eigenen Interesse – des Teilnehmers zu prüfen, ob und in welchem Umfang das
Fahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Teilnehmers oder der
Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen abgesichert ist.
Alle Teilnehmer haben mit den Segways sorgfältig umzugehen und haften für
Schäden, die sie am Segway verursachen sowie ggf. daraus entstehende Ausfallzeiten
und Umsatzausfälle.
Unter Schäden an Segways versteht sich z. B.:
– die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch
Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
– bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten
– Bergungs- und Rückführungskosten
– Gutachterkosten
– Wertminderung (technisch & merkantil)
– den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei
Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
– sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
– etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter.
Eine aktuelle Preisliste mit Angaben zu Kaufpreisen, Ersatzteilen und Mietpreisen
(Tagessätze bei Ausfallschaden) kann auf Wunsch eingesehen werden.
Die Teilnehmer/Unterzeichner bestätigen vor Beginn der Veranstaltung auf mögliche
Gefahren beim Befahren der Strecke oder während des Aufenthaltes auf dem
Gelände der Strecke hingewiesen worden zu sein. Die Teilnehmer bescheinigen,
dass Sie nur an der Tour teilnehmen, wenn sie die für den sicheren Umgang im
Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das
sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, eigenverantwortlich
und sicher an der Tour teilzunehmen. Mit Unterzeichnung des Haftungsausschluss
erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung
verbindlich an und sie werden mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung
und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Gruppenbuchungen gilt
alternativ eine Veranstalter-Bescheinigung, in der der Unterzeichner
(= Kunde des Veranstalters) erklärt, dass alle Teilnehmer des Events den
Haftungsverzicht der ebro-tour für die Durchführung von Touren und Events gelesen
haben und diesen in vollen Umfang akzeptieren. Ferner verbürgt er sich dafür,
dass jeder Teilnehmer im Besitz eines Führerscheins ist und diesen mit sich führt.
Der Unterzeichner ist alleiniger Verantwortlicher gegenüber dem Veranstalter.
2. Veranstaltungen und Events
Für Veranstaltungen und Events gelten die unter Punkt 1 gemachten Angaben,
wenn nicht schriftlich etwas anderes zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart
wurde.
2.1 Teilnahmebedingungen
Auf Privatgelände (z. B. Werksgelände, Sportplatz, Messegelände) kann der
Geländeeigentümer von den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Führerscheinpflicht)
abweichen. Hier kann der Geländeeigentümer dem Veranstalter andere Vorgaben
für die Gäste machen. Der Geländeeigentümer haftet für die abweichenden
Vorgaben. Eine Haftung des Veranstalters für die Abweichung von den gesetzlichen
Vorgaben ist ausgeschlossen.
2.2 Bedienung von Segways mit eigenem Personal
Werden Segways oder andere Fahrzeuge des Veranstalters nicht von dem Personal
des Veranstalters sondern vom Kunden bedient, so haben der Kunde und seine
Erfüllungsgehilfen dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen und technischen
Regelungen wie unter Punkt 1 genannt eingehalten werden. Der Kunde und seine
Erfüllungsgehilfen haften dabei vollumfänglich für alle Schäden. Eine Haftung des
Veranstalters ist ausgeschlossen.
2.3 Stornierungsfristen und -gebühren
Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten die
Stornierungsfristen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurden. In allen anderen
Fällen gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren:
10% der Gesamtsumme bis 1 Monat vor Eventbeginn
50% der Gesamtsumme bis 14 Tage vor Eventbeginn
75% der Gesamtsumme bis 7 Tage vor Eventbeginn
100% der Gesamtsumme ab 7 Tagen vor Eventbeginn bis zum Event
3. Sonstiges
Vom Teilnehmer während der Veranstaltung gemachte Foto- oder
Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter für alle Arten der Verwendung,
insbesondere Eigenwerbung (z. B. im Internet), veröffentlicht werden.
Mit Unterzeichnen des Anmeldeformulars/ Haftungsverzichtes erklärt der
Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
4. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, die von den oben genannten
Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Veranstaltungsort
der Tour oder des Events. Gerichtsstand ist Staufen.
Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den
Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
5. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil wird durch diejenige
Vereinbarung ersetzt, die der gemachten Willenserklärung beider Parteien am
ehesten entspricht.