by
ebro-tour
Werden Sie Trendsetter, Cool & Hip auf den neuesten - Segway - die Natur erbleben
Werden Sie Trendsetter, Cool & Hip auf den neuesten - Segway - die Natur erbleben
Bei uns buchen Sie geführte Touren mit dem  - Segway -  in und um die Region
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ebro-tour, Segway Touren und Events Stand 15. Mai 2015 Präambel “ebro-tour“ (im folgendem Veranstalter genannt) führt Rundfahrten auf dem Segway durch, veranstaltet Events und Promotion-Aktionen. Hinzu kommt der Verkauf entsprechender Produkte. 1. Fahrten mit dem Segway 1.1 Teilnahmebedingungen Gäste, die an Veranstaltungen mit dem Segway Elektroroller teilnehmen, müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution eine Mitfahrt erlauben und den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Im Zweifel können alle Details hierzu im Vorfeld mit dem Veranstalters besprochen werden. Erfüllt ein Gast die Teilnahmebedingungen nicht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Tour Preises, wenn die Stornierungsfrist bereits eingetreten ist. Tickets sind übertragbar. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen: a) Gesetzliche Regelungen Zur Benutzung eines Segways auf öffentlichen Verkehrsflächen in Deutschland ist mindestens eine gültige Mofa-Fahrerlaubnis (oder auch ein gültiger PKW-Führerschein) erforderlich. Die Fahrgäste müssen daher einen gültigen Führerschein und Personalausweis auf der Fahrt mit sich führen und diesen bei Fahrtantritt vorlegen. Ohne Führerschein ist die Teilnahme nicht möglich. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Während der Fahrten gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Teilnehmer ist für die Folgen etwaiger von ihm begangener Verkehrsverstöße und Straftaten verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Er ist verpflichtet, den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen ihn im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs erheben. b) Technische und gesundheitliche Voraussetzungen Alle Teilnehmer müssen am Straßenverkehr teilnehmen können (Seh- und Hörfähigkeit) und müssen in der Lage sein, ohne Probleme über einen längeren Zeitraum ohne fremde Hilfe zu stehen und Stufen zu steigen. Teilnehmer, die an chronischen oder schweren Krankheiten leiden (z. B. Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Rücken- oder Knieprobleme, Diabetes, Parkinson und Multipler Sklerose im fortgeschrittenen Stadium) müssen sich vor Tour beginn mit der Tour Leitung wegen möglicher Risiken und einem damit verbundenen eventuellen Tour Ausschluss absprechen. Schwangere sind von der Teilnahme generell ausgeschlossen. Aus technischen Gründen muss das Körpergewicht der Fahrgäste mindestens 45 kg betragen und darf 115 kg nicht überschreiten. Es besteht eine Helmpflicht auf der Tour. Helme werden allen Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können auch eigene Fahrradhelme getragen werden. c) Regelungen vor und während der Fahrt Fußgänger und Fahrradfahrer haben uneingeschränkt Vorrang vor den Segways. Den Anweisungen des Standpersonals und des Tour Guides ist stets Folge zu leisten. Der Veranstalter hat zu jedem Zeitpunkt die unanfechtbare Entscheidungsgewalt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen, die durch gefährliche Fahrweise oder besondere Ungeschicklichkeit auffallen, die die Sicherheits-Anweisungen der Tour Leitung nicht beachten oder sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte sowie Sachen in jeglicher Art gefährden. Teilnehmer, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, dürfen nicht an der Tour teilnehmen. Der Genuss von Alkohol ist während der gesamten Veranstaltung (auch bei eventuellen Zwischenstopps o.ä.) strengstens untersagt. Ebenso herrscht striktes Rauchverbot während der gesamten Veranstaltung (bis auf Pausen). Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräte während der Fahrt ist untersagt. Das überholen anderer Segways oder das Ausscheren/Verlassen der Gruppe ist ebenso untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Tour Ausschluss. Im Falle eines Tour Ausschlusses entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Tour Preises. Die Teilnehmer verpflichten sich, an der zu Beginn stattfindenden Fahreinweisung teilzunehmen, auch wenn bereits Kenntnisse in Bezug auf Segway-Fahren vorhanden sind. Eine Mitfahrt ohne Einweisung ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil (siehe hierzu auch Punkt 1.8). 1.2 Wetterbedingungen Die Touren und Veranstaltungen finden auch bei schlechtem Wetter statt. Lediglich aufgrund starken, andauernden Regens, Gewitter, Sturm, Eis, Schnee oder zu niedriger Temperatur finden die Rundfahrten nicht statt. Bei schlechter Witterung oder unbefahrbaren Streckenabschnitten entscheidet die Tour Leitung aus Sicherheitsgründen selbständig über einen alternativen Tour verlauf, der eventuell kürzer sein kann als im regulären Tour Programm beschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Tour Preises, auch teilweise, besteht hierdurch jedoch nicht. 1.3 Ausrüstung Wir empfehlen folgende Ausrüstung für die Tour: Bequeme Schuhe (keine hohen Absätze), Wind- und wetterfeste Jacke, Sonnenbrille und Sonnenschutz. Bei Kälte: zusätzlicher Pullover, Skiunterwäsche, Mütze, Handschuhe und Schal. Alle persönlichen Dinge, die der Teilnehmer mitbringt, muss er auch auf die Tour mitnehmen können. Zusätzliches Gepäck sollte in einen eignen Rucksack passen, den der Tour Gast bequem während der Tour tragen kann und der keine Einschränkung für das Fahren bedeutet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für beschädigtes oder abhanden gekommenes Eigentum. 1.4 Reservierung, Buchung, Nichterscheinen Eine Buchung kann beim Veranstalter telefonisch, per Email und im Internet unter www.ebro-tour.de erfolgen. Die Teilnahme an der Segway Tour ist nur nach rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung der Tour gebühr vor Fahrtantritt möglich. Die Tour gebühr muss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung bezahlt werden. Buchungen, die 10 Tage oder weniger vor der Tour erfolgen, sind sofort zu bezahlen. Erst mit der Bezahlung erhält die Reservierung ihre Gültigkeit. Wurde die Tour nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt, so erlischt das Recht auf Mitnahme auf der Tour. Für den Zahlungszeitpunkt ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters maßgeblich oder der Zeitpunkt der Barzahlung bei Abholung des Tickets. Das gekaufte Ticket ist nur gültig für die auf dem Ticket angegebene Startzeit und den Starttag. Der Teilnehmer muss pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt an dem Startort erscheinen. Teilnehmer die zu spät erscheinen, werden von der Tour ausgeschlossen. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. 1.5 Rabatte auf Tour Tickets (ausgenommen Gutscheine) Rabatte werden in der Regel erst nach Tour antritt ausgezahlt, wenn der Kunde/Fahrgast vor Ort den Nachweis für den Rabattgrund vorgelegt hat (z. B. Rabattkarte, Coupon) und die Gültigkeit überprüft werden konnte. Der Rabatt wird dann auf ein Konto des Kunden/ Fahrgastes überwiesen. Pro Gast kann immer nur ein Rabatt angerechnet werden. Eine Kombination mehrerer Rabatte ist nicht möglich. Ein Tausch von Rabatten gegen höhere Rabattansprüche ist nicht möglich. Rabattkarten, Coupons und Geschenkgutscheine, die beim Fahrtantritt Ihre Gültigkeit verloren haben, können nicht angerechnet werden. Für Geschenkgutscheine kann keinerlei Rabatt in Anspruch genommen werden. 1.6 Rücktritt, Umbuchung a) Rücktritt Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich schriftlich bis 72 Stunden (3 volle Tage zu je 24 Stunden) vor Tour beginn möglich. Für exklusive Touren und geschlossene Gesellschaften ist der Rücktritt bis 7 Tage vor Tour beginn möglich. Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten gesonderte Stornierungsfristen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. In allen anderen Fällen gelten die unter Punkt 2.3 (bei: Veranstaltungen und Events) genannten Stornierungsfristen und -gebühren. Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann vom Veranstalter ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der vom Veranstalter verlangten Pauschale. Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Teilnehmers in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn erklärt wurde, vom vereinbarten Preis zu zahlen: Bei Stornierung der Standard-Tickets bis 72 Stunden (3 volle Tage zu 24 Stunden) vor Tour beginn erstatten wir den Gesamtpreis des Tickets. Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Tour beginn betragen die Stornierungskosten 100% des Gesamtpreises. Für die Rückerstattung des Fahrpreises übermittelt der Kunde dem Veranstalter rechtzeitig die entsprechenden Kontodaten. Wünscht der Kunde eine Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland, so trägt der Kunde alle Gebühren und Auslagen, die dafür entstehen. b) Umbuchung Umbuchungen können ohne Storno- oder Umbuchungsgebühren bei Standard-Tickets ebenfalls bis 72 Stunden vor Tour beginn vorgenommen werden und bei exklusiven/geschlossenen Touren bis 7 Tage vor Tour beginn. Bei individuellen Touren, Events und anderen Veranstaltungen gelten die unter Punkt 2 genannten oder die individuell vereinbarten Storno- und Umbuchungsgebühren. Umbuchungen können nur bei entsprechender Verfügbarkeit durchgeführt werden. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Umbuchung besteht jedoch nicht. 1.7 Tour Absage, -Abbruch oder -Verkürzung Die Tour kann aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt und schlechten Wetters abgesagt, abgebrochen oder verkürzt werden. Jeder Teilnehmer sollte bei Buchung eine Mobiltelefonnummer angeben, unter der er in den Stunden vor Tour beginn erreichbar ist. So kann er über den Ausfall der Tour rechtzeitig informiert werden. In Abstimmung mit dem Teilnehmer wird versucht, nach Verfügbarkeit einen Ausweichtermin anzubieten.  Ein darüber hinaus geltender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit der Tour besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung erschien und nicht über den Ausfall der Tour informiert wurde bzw. werden konnte. Im Zweifelsfall sollten Gäste rechtzeitig vor der Tour oder dem Eventbeginn beim Veranstalter anfragen, ob Ihre Tour stattfindet. Im Falle der Absage erhält der Teilnehmer einen Ersatzfahrschein für einen anderen Tour Termin. Er hat darüber hinaus keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Im Fall des Abbruchs oder der Tour Verkürzung besteht kein Anspruch auf  Rückzahlung oder einen Ersatzfahrschein. Es besteht kein Anspruch auf die Tour Durchführung. Der Veranstalter hat das Recht, nach der ca. 30-minütigen Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren Fahrens). In diesem Fall erhält der Teilnehmer den halben Fahrpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit Fahrtantritt damit einverstanden, dass die Tour aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Fehlverhalten anderer Tour Teilnehmer, bei Nichtbeachtung der Personalanweisungen oder durch andere Umstände abgebrochen werden kann. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmer auf Rückgewährung des Fahrpreises oder weiterer Schadenersatzleistungen. Wird vor oder während der Tour ohne Verschulden des Teilnehmers eine Reparatur notwendig, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so erstattet der Veranstalter dem betroffenen Fahrgast den bezahlten Tour Preis zurück. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit des Segways/der Tour ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die anderen Tour Teilnehmer. Falls Audio-Informationen auf der Tour angeboten werden stellen diese einen kostenlosen Zusatzservice dar. Beim Ausfall z. B. bedingt durch technische Probleme besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Die Tour kann einen anderen Streckenverlauf einnehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern. Die Tour länge kann daher variieren. Bei einem anderen Streckenverlauf besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. 1.8 Haftungsausschluss Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung durch den Veranstalter (z. B. für verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sonstige Schäden, Verletzungen oder Tod) ist ausgeschlossen. Vor Fahrtantritt muss daher jeder Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterschreiben, auf dem er den Haftungsverzicht uneingeschränkt anerkennt. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen: – den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Firmen, Vereine und    Organisationen, – deren Helfer und/oder Instrukteure, – die Grundstückseigentümer (Privatpersonen, Firmen oder Liegenschaften), alle                                                                                                            angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter und sonstige beauftragte    Personen und Firmen, – Behörden und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in    Verbindung stehen, – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der    Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen,    Firmen und Stellen, außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers    oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen    Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.    Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem    Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines Teilnehmer    verursachten Unfalls oder sonstigen Schadenereignisses die Vorbenannten in    Mithaftung nehmen. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie selbst während der Veranstaltung verursachen oder verschulden, z.B. an Personen, Privateigentum (parkende Fahrzeuge, Zäune, etc.), öffentlichem Eigentum (Verkehrszeichen, Poller/Leitplanken, Flurschäden, etc.), bei anderen Teilnehmern bzw. an deren bzw. den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Segways direkt mit dem/den Geschädigten abzurechnen (ggf. über Haftpflichtversicherung). Es ist Sache – im eigenen Interesse – des Teilnehmers zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Teilnehmers oder der Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen abgesichert ist. Alle Teilnehmer haben mit den Segways sorgfältig umzugehen und haften für Schäden, die sie am Segway verursachen sowie ggf. daraus entstehende Ausfallzeiten und Umsatzausfälle. Unter Schäden an Segways versteht sich z. B.: – die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch    Sachverständigengutachten bestimmt werden kann – bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten – Bergungs- und Rückführungskosten – Gutachterkosten – Wertminderung (technisch & merkantil) – den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei    Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer – sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung – etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter. Eine aktuelle Preisliste mit Angaben zu Kaufpreisen, Ersatzteilen und Mietpreisen (Tagessätze bei Ausfallschaden) kann auf Wunsch eingesehen werden. Die Teilnehmer/Unterzeichner bestätigen vor Beginn der Veranstaltung auf mögliche Gefahren beim Befahren der Strecke oder während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Strecke hingewiesen worden zu sein. Die Teilnehmer bescheinigen, dass Sie nur an der Tour teilnehmen, wenn sie die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, eigenverantwortlich und sicher an der Tour teilzunehmen. Mit Unterzeichnung des Haftungsausschluss erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Gruppenbuchungen gilt alternativ eine Veranstalter-Bescheinigung, in der der Unterzeichner (= Kunde des Veranstalters) erklärt, dass alle Teilnehmer des Events den Haftungsverzicht der ebro-tour für die Durchführung von Touren und Events gelesen haben und diesen in vollen Umfang akzeptieren. Ferner verbürgt er sich dafür, dass jeder Teilnehmer im Besitz eines Führerscheins ist und diesen mit sich führt. Der Unterzeichner ist alleiniger Verantwortlicher gegenüber dem Veranstalter. 2. Veranstaltungen und Events Für Veranstaltungen und Events gelten die unter Punkt 1 gemachten Angaben, wenn nicht schriftlich etwas anderes zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart wurde. 2.1 Teilnahmebedingungen Auf Privatgelände (z. B. Werksgelände, Sportplatz, Messegelände) kann der Geländeeigentümer von den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Führerscheinpflicht) abweichen. Hier kann der Geländeeigentümer dem Veranstalter andere Vorgaben für die Gäste machen. Der Geländeeigentümer haftet für die abweichenden Vorgaben. Eine Haftung des Veranstalters für die Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben ist ausgeschlossen.   2.2 Bedienung von Segways mit eigenem Personal Werden Segways oder andere Fahrzeuge des Veranstalters nicht von dem Personal des Veranstalters sondern vom Kunden bedient, so haben der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen und technischen Regelungen wie unter Punkt 1 genannt eingehalten werden. Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften dabei vollumfänglich für alle Schäden. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. 2.3 Stornierungsfristen und -gebühren Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten die Stornierungsfristen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurden. In allen anderen Fällen gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren: 10% der Gesamtsumme bis 1 Monat vor Eventbeginn 50% der Gesamtsumme bis 14 Tage vor Eventbeginn 75% der Gesamtsumme bis 7 Tage vor Eventbeginn 100% der Gesamtsumme ab 7 Tagen vor Eventbeginn bis zum Event 3. Sonstiges Vom Teilnehmer während der Veranstaltung gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter für alle Arten der Verwendung, insbesondere Eigenwerbung (z. B. im Internet), veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Anmeldeformulars/ Haftungsverzichtes erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung. 4. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, die von den oben genannten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Veranstaltungsort der Tour oder des Events. Gerichtsstand ist Staufen. Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 5. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil wird durch diejenige Vereinbarung ersetzt, die der gemachten Willenserklärung beider Parteien am ehesten entspricht.